Linksfraktion Berlin
Drucksache 17 / 10 151
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE)
vom 26. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2012) und Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie bewertet der Senat die neuen Steuersenkungspläne der Bundesregierung, die in den nächsten Wochen in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden sollen?
Zu 1.: Im Dezember 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Pro- gression (Tarifglättungsgesetz) verabschiedet, der u.a. die Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8.004 € um insgesamt 350 € in zwei Stufen auf 8.354 € und eine Anpassung der Tarifeckwerte der Einkommensteuer um ca. 4,4% vorsieht. Der Gesetzentwurf soll nach Auffassung der Bundesregierung sicherstellen, dass Steuerpflichtige in den Jahren 2013 und 2014 von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden.
Im Entwurf ist eine Kompensation der Steuerminder- einnahmen der Länder und Gemeinden durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder um 1,2 Mrd. € in der vollen Jahreswirkung enthalten; eine vollständige Kompensation der Steuerausfälle der Länder und Gemeinden für die Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 4,4% müsste bei ca. 2,3 Mrd. € liegen.
Die Anhebung des Grundfreibetrags soll nach den Plänen der Bundesregierung bereits für 2013 und 2014 erfolgen, ohne dass die Bundesregierung die sozialhilfe- rechtlichen Berechnungsgrundlagen erstellt bzw. den Existenzminimumbericht vorgelegt hat, so dass die Höhe des verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Grund- freibetrags noch nicht feststeht.
Der Senat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung daher kritisch; dies betrifft insbesondere die mangelnden haushaltspolitischen Spielräume für Steuersenkungsmaßnahmen, die verfrühte Festlegung zur Höhe des Grundfreibetrags und die unzureichende und nicht aus- kömmliche Kompensation für die Steuerausfälle von Ländern und Gemeinden.
2. Welche konkreten Auswirkungen werden diese Steuerrechtsänderungen auf den Berliner Landeshaushalt bis 2020 haben (bitte einzeln nach Steuerart und Jahr auflisten)?
Zu 2.: Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (Tarifglättungsgesetz) auf Berlin nach dem Stand des Regierungsentwurfs erge- ben sich aus der nachstehenden Tabelle:
Auswirkungen auf Berlin nach Länderfinanzausgleich*
Mio € | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Einkommensteuer | -56 | -163 | -180 | -185 | -190 | -195 | -200 | -206 | ||
Umsatzsteuer | 21 | 66 | 66 | 66 | 66 | 66 | 66 | 66 | ||
Insgesamt | -35 | -97 | -144 | -119 | -124 | -129 | -134 | -140 |
* Quantifizierung im Gesetzgebungsverfahren 2013 bis 2017, 2018ff eigene Schätzung
3. Wie bewertet der Senat die beabsichtigten Steuerrechtsänderungen insbesondere hinsichtlich der Vorgaben aus Art. 109 GG?
4. Werden diese erwarteten Einnahmeausfälle die Erfüllung des mit dem Stabilisierungsrat abgeschlossenen Sanierungsprogramms für den Berliner Landeshaushalt beeinträchtigen, wenn ja, wie?
5. Wie wird der Senat gegenüber dem Stabilitätsrat agieren, wenn wegen der bundesgesetzlichen Steuerrechtsänderungen die V orgaben des Sanierungsprogramms nicht eingehalten werden können?
Zu 3.-5.: Die Richtlinien der Regierungspolitik für die 17. Legislaturperiode, die das Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2012 gebilligt hat, sehen vor, dass sich der Senat sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene für die Sicherung der erforderlichen Einnahmen einsetzt und im Bundesrat von dem Ziel leiten lassen wird, dass die Einnahmebasis nicht geschmälert werden darf, sondern die Erfüllung der verfassungsgemäßen Aufgaben ermöglichen muss. Der Senat ist überzeugt, dass er in dieser Haltung auch von anderen Ländern unterstützt wird. Vor diesem Hintergrund stellen sich die Fragen nach den Folgen der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuerrechtsänderungen für die Vorgaben aus Art. 109 GG und deren Auswirkungen auf das Berliner Sanierungsprogramm für den Berliner Senat nicht.
6. Wie wird das Land Berlin im Bundesrat bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesen Steuerrechtsänderungen agieren?
Zu 6.: Im ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens unterstützt der Senat einen Antrag, der den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ablehnt und die unter zu 1. dargestellte Kritik an dem Gesetzentwurf aufgreift. Der Senat wird sich unter Anwendung der zu 2. genann- ten Richtlinien der Regierungspolitik und im Lichte der Ergebnisse der Diskussion über die verfassungsrechtlich gebotene Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags zu ge- gebener Zeit zu dem Gesetzgebungsverfahren endgültig positionieren und dann sein weiteres Verhalten im Bundesrat festlegen.
Berlin, den 05. März 2012
Dr. Ulrich Nußbaum
Senator für Finanzen