Linksfraktion  Berlin 


29. Februar 2012 Gabriele Hiller

Neuer Anlauf bei der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages – welche Positionen vertritt Berlin?

Drucksache 17 / 10 107

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE)

vom 17. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der innerhalb der Diskussion der Länder zu rundfunkrelevanten Themen hinsichtlich der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages und wann ist mit dem Entwurf eines entsprechenden Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu rechnen?

Zu 1.: Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zum Inhalt hatte, ist mangels Ratifikation durch Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nicht in Kraft getreten. Der grundsätzliche Auftrag zur Evaluierung, den alle Länder in einer Protokollerklärung zu dem am 01. April 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bekräftigt haben, bleibt aber bestehen. Auf der Arbeitsebene werden die Gespräche mit allen Beteiligten, u.a. den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM), den Obersten Jugendbehörden des Bundes und der Länder sowie insbesondere mit den Vertretern/innen der Netzgemeinde weitergeführt.

Um für mehr Partizipation und Transparenz zu sorgen, hat Nordrhein-Westfalen im Juni 2010 das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik von Lutz Hachmeister mit einem Colloquium unter Einbeziehung von Netzaktivisten beauftragt. In einer Online- Consultation wurden u.a. die zunehmende Medienkonvergenz, der internationale Hintergrund, Jugendschutzprogramme und das Prinzip der regulierten Selbstregulierung diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen nun ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit sowie auf die Vereinbarkeit mit dem gesellschaftlich und politisch verfolgten Regelungsziel hin überprüft werden. Da dieser Prozess Sorgfalt erfordert, ist noch nicht abzusehen, wann ein neuer Textentwurf vorliegen wird.

2. Welche neuen grundlegenden Ansätze und konkreten Zielstellungen verfolgen die Länder in den Verhandlungen vor dem Hintergrund des Scheiterns des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und welche Positionen vertritt dabei der Senat im Kreis der Länder?

Zu 2.: Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Novellierung des JMStV ist nicht in Kraft getreten, weil in Nordrhein-Westfalen die Fraktionen von CDU und FDP nicht mehr zu dem unter ihrer Regierung unterschriebenen Staatsvertrag standen. Dieser Hintergrund lässt sich in einem Rundfunkstaatsvertrag zur Novellierung des Jugendmedienschutzes nicht abbilden.

Die konkrete Zielstellung bleibt weiterhin der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeschützter oder unbetreuter Wahrnehmung von entwicklungsbeeinträchtigenden oder -schädigenden Inhalten in allen Medien. Dieses Ziel wird der Senat von Berlin in Abstimmung mit den anderen Ländern weiter verfolgen.

Inzwischen hat die Realität auch einige der vormals vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoll bestätigt. Umgesetzt wurde z.B. die Anerkennung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) als Selbstkontrolleinrichtungen nach dem JMStV , so dass diese nun auch für Online-Angebote zuständig sein können. Auch wurden von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) die nutzerautonom einsetzbaren Jugendschutzprogramme der Telekom AG und von JusProg e.V. im August und September 2011 als positiv bewertet. Aktuell entwickeln die beteiligten Hauptakteure (KJM, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-FSM, große Internet-Provider, Spieleindustrie, Bund und Länder) im Rahmen einer Arbeitsgruppe das Konzept einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie zum Thema Jugendschutz in den Medien und Jugendschutzprogramme.

3. Wie wird die Kritik aus allen Parlamenten, die parteiübergreifend am 14. Rundfunkänderungsstaatsver- trag geäußert wurde, in die neuen Diskussionen aufgenommen und wird es angesichts der dabei gemachten Erfahrungen eine Beteiligung der Länderparlamente (im Unterschied zur bisher üblichen Praxis) geben, ehe der ausgehandelte Vertragstext den Abgeordneten der Fraktionen zur Kenntnis gegeben wird?

Zu 3.: Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von 14 Parlamenten ratifiziert, unter anderem von der Regierungskoalition aus SPD und Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus. Gleichwohl wird der Senat die Chance nutzen, die sich aus einem zweiten Anlauf ergibt, und berechtigte sachliche Kritikpunkte und konstruktive Vorschläge im zweiten Anlauf der Novelle berücksichtigen. Im Übrigen ist beabsichtigt, in künftigen Staatsverträgen das Prinzip „Löschen statt Sperren“ bei Sachbezug zu verankern.

Der Senat hat in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft das Abgeordnetenhaus im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit über den Prozess der Staatsvertragsentwicklung informieren und mit ein- beziehen. Hierzu zählt insbesondere die Vorlage zur Vorunterrichtung des Abgeordnetenhauses über den be- absichtigten Abschluss des Staatsvertrages, welche in Artikel 50 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus wird das Parlament in den grundsätzlich öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien laufend über den Stand der Beratungen in der Rundfunkkommission und der Konferenz der Chefs und Chefinnen der Staats- und Senatskanzleien unterrichtet.

Berlin, den 06. Februar 2012

Klaus Wowereit

Regierender Bürgermeister

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2012)

Dateien:
ka17-10107.pdf
Quelle: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/fraktion/abgeordnete_16te_wp/detail/artikel/neuer-anlauf-bei-der-novellierung-des-jugendmedienschutzstaatsvertrages-welche-positionen-vertri/