30. Juni 2011 Klaus Lederer
10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz – eine Bilanz für Berlin
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke)
- Wie viele lesbische und schwule Paare haben seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 ihre Lebenspartnerschaft im Land Berlin eintragen lassen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bezirken, männlich/weiblich, deutsche Staatsangehörigkeit/binational, getrennt/aufgehoben nach männlich/weiblich, Tod einer Partnerin oder eines Partners)?
- Wie hoch liegt die Aufhebungszahl von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zur Scheidungsziffer von Ehen?
- Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, sogenannten Regenbogenfamilien, in Berlin aufwachsen?
- Wie viele Kinder werden derzeit in gleichgeschlechtlich lebenden Pflegefamilien versorgt, wie viele davon von Pflegeeltern in eingetragenen Lebenspartnerschaften?
- Wie viele Lesben und Schwule, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, haben sich als Adoptionsbewerber/in beworben? Wie viele davon leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Wie viele Überprüfungen (homestudy) wurden durchgeführt und wie viele Adoptionsbewerbungen letztlich erfolgreich?
- Warum wurden diese Zahlen und diese Entwicklung im jüngsten Familienbericht nicht berücksichtigt?
- Sieht der Senat die Notwendigkeit und Handlungsbedarf, auch eingetragene Lebenspartnerschaften und deren Auflösung statistisch zu erheben? Wenn ja, beabsichtigt der Senat eine Form zu finden, damit das Landesamt für Statistik zukünftig die Entwicklungen im Bereich eingetragener Lebenspartnerschaften in Berlin erhebt? Wann ist ggf. mit dieser Umsetzung zu rechnen? Bedürfte es hierfür einer Änderung des Berliner Statistikgesetzes?