Durch Beschluss des Europäischen Rates von Dezember 2000 (Nizza) wird im Bereich der sozialen Ausgrenzung die offene Methode der Koordinierung angewandt, die zwischenzeitlich auf alle mit dem Bereich des Sozialschutzes zusammenhängenden Bereiche (soziale Ausgrenzung, Renten und Gesundheits- und Altenpflege) ausgeweitet wurde. Die Mitgliedstaaten müssen daher alle zwei Jahre analog zum Lissabonner Aktionsplan einen nationalen Aktionsplan zur sozialen Eingliederung (NAPincl) vorlegen, um darzulegen, wie sie die auf europäische Ebene festgelegten Leitlinien umzusetzen gedenken. Auf deren Grundlage erstellt die Kommission den sog. Gemeinsamen Bericht. Hieraus können wiederum spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten erfolgen.
Die Kommission hat am 30. Januar 2008 den Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 angenommen.(1) Dieser vierte gemeinsame Bericht behandelt unter den Themen, die im Bericht 2007 als wichtig identifiziert wurden, als einen Schwerpunkt Kinderarmut. Dazu werden darin u. a. folgende Feststellungen getroffen:
»Mit 19 % ist das Armutsrisiko für Kinder in der EU größer als für die Gesamtbevölkerung. In den am stärksten betroffenen Ländern nähert sich diese Quote 30 %. Rund 10 % der Kinder leben in Haushalten, in denen niemand einer Erwerbsarbeit nachgeht, und 60 % von ihnen sind armutsgefährdet. Trotz der generellen Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt ist diese Zahl seit dem Jahr 2000 unverändert. Wenn beide Elternteile arbeiten, sind nur 7 % der Kinder armutsgefährdet, aber die Quote steigt auf 25 %, wenn nur ein Elternteil arbeitet. Andere Risikofaktoren sind, in Verbindung mit niedriger Erwerbsintensität, Leben mit nur einem Elternteil oder in einer großen Familie. Durchschnittlich senken soziale Transferleistungen das Armutsrisiko bei Kindern um 44 %. Kinderarmut resultiert aus einer komplexen Wechselwirkung zwischen diesen Faktoren.« (2)
Für die Delegation der LINKEN in der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken / Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) ist das Thema Kinderarmut ein Schwerpunkt ihrer Politik, der auch über den Rahmen von nationaler oder europäischer Intervention hinaus geht. Auf einer Konferenz der GUE/NGL im Juni 2006 in Berlin zum Thema »Kinderarmut in Europa« führte G. Zimmer (MdEP) dazu aus (3), dass sie Kinderarmut immer als ein Problem vor Ort, als ein Problem der ganzen Gesellschaft und auch als ein globales Problem betrachtet. Die offizielle Politik mit ihren Strategien zur Erhöhung der Finanzressourcen der Familien, zur Verringerung von Ausgaben für Kinder aus dem Familienbudget und die auf Prävention und das Wohlergehen von Kindern gerichtet sind, stößt auf Grenzen wenn die öffentlichen Hände unentwegt unter unzulänglicher oder sogar sich verschlechternder Finanzausstattung leiden. Deshalb müsse es insgesamt um »armutsfeste Existenzsicherung von Kindern«, um eine »bedarfsorientierte soziale Grundsicherung«, um die Anerkennung von Erziehungsleistung von Eltern, von Alleinerziehenden gehen, aber auch um eine Außen- und Entwicklungspolitik, die auf Frieden gerichtet ist und vor allem auf die konsequente Durchsetzung der Jahrhundertziele, die sich die UNO im Kampf gegen Armut, Krankheiten, gegen Hunger, die hohen Sterblichkeitsraten von Müttern und auch von Kindern gestellt hat. Von einer solchen Politik würden wir alle gewinnen.
Die Europäische Kommission hat das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen. (4) Die dazu geführte Kampagne sollte von uns genutzt werden, sowohl unsere übergreifenden Positionen zu vermitteln als auch unsere eigenen Anstrengungen im Land Berlin zu befördern.
(1) KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN: Vorschlag für den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008, KOM(2008)42 entg.
(2) Ebenda S. 5
(3) Vgl. dazu G. Zimmer: Das Recht auf eine glückliche Kindheit, in: Kinderarmut in Europa, Berliner Konferenz vom 23. und 24. Juni 2006; unter: www.dielinke-europa.eu
(4) KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) KOM(2007)797 endg.