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bln/pl/Parteien/Prozesse/WASG/ Gericht befindet Auflösung von WASG-Landesverband für rechtmäßig=
Berlin (ddp-bln). Das Landgericht Berlin hat die Auflösung des Berliner
Landesverbandes der Wahlalternative für Arbeit und soziale
Gerechtigkeit (WASG) für rechtmäßig erklärt. Es lehnte am Dienstag
einen Antrag auf einstweilige Verfügung des verbliebenen
WASG-Landesverbandes gegen seine «Zwangsauflösung» ab (Az.: 3 O
226/07). Der Geschäftsführende Bundesvorstand der WASG hatte am Abend
des 15. Juni die Auflösung seines Berliner Landesverbandes beschlossen.
Das Landgericht stärke mit der Entscheidung die Handlungsfähigkeit
politischer Parteien, sagte der Prozessbevollmächtigte der Linken,
Anwalt Ulf Wende. Zugleich gebe das Urteil dem Fusionsprojekt der
vereinigten Linken Handlungssicherheit.
Ein Antrag auf
Entscheid zu WASG-Namensrechten war im Verhandlungsverlauf
zurückgenommen worden. Wende erklärte am Abend der Nachrichtenagentur
ddp: «Die Rechte an der Marke WASG sind dem Gesetz nach auf die Partei
Die Linke übergegangen.» Die so genannte Berliner-Rest-WASG beansprucht
bislang die Namensrechte für sich.
WASG-Anwalt Sven Korzilius
kündigte an: «Wenn uns die Entscheidungsgründe zum Urteil vorliegen,
werden wir die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen." Dann werde auch
über eine Fortsetzung des Namensrechtsstreits zur Marke WASG
entschieden.
Knapp 200 fusionswillige WASGler hatten sich am
Wochenende mit der Berliner Linkspartei.PDS vereinigt. Die
nichtfusionierte WASG in Berlin hat nach eigenen Angaben noch rund 550
Mitglieder, die inzwischen jedoch in zahlreiche Gruppen zersplittert
sind.
ddp/til/iha
031811 Jul 07
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